Unsere
Prüfungstätigkeit wird maßgeblich durch die Vorbehaltsaufgabe
geprägt, Jahresabschlussprüfungen durchzuführen und Bestätigungsvermerke
über das Ergebnis solcher Prüfungen zu erteilen bzw. zu versagen.
Die
Kanzlei WP.W ist für die Prüfung von gesetzlichen Jahresabschlussprüfungen
zugelassen worden. Die dafür erforderlichen Qualitätsmerkmale
unserer Tätigkeit, wurden durch eine externe Qualitätskontrolle
bestättigt. Aufgrund der Prüfung wurde uns von der Wirtschaftsprüferkammer
bescheinigt, dass wir am System der Qualitätskontrolle der Wirtschaftsprüfer
teilnehmen (gültig bis April 2016).
Neben
den Jahresabschlussprüfungen führen wir auch sonstige betriebswirtschaftliche
Prüfungen durch, zum Beispiel: