„Als Mittelstand bezeichnet
man all jene Unternehmen,
die ohne staatliche Hilfe
Konkurs gehen dürfen”

Günter Morsbach
Vizepräsident ASU

 

 

Unsere Prüfungstätigkeit wird maßgeblich durch die Vorbehaltsaufgabe geprägt, Jahresabschlussprüfungen durchzuführen und Bestätigungsvermerke über das Ergebnis solcher Prüfungen zu erteilen bzw. zu versagen.

Die Kanzlei WP.W ist für die Prüfung von gesetzlichen Jahresabschlussprüfungen zugelassen worden. Die dafür erforderlichen Qualitätsmerkmale unserer Tätigkeit, wurden durch eine externe Qualitätskontrolle bestättigt. Aufgrund der Prüfung wurde uns von der Wirtschaftsprüferkammer bescheinigt, dass wir am System der Qualitätskontrolle der Wirtschaftsprüfer teilnehmen (gültig bis April 2016).

Neben den Jahresabschlussprüfungen führen wir auch sonstige betriebswirtschaftliche Prüfungen durch, zum Beispiel:

+ MaBV-Prüfungen

+ Sonderprüfungen des Aktienrechts

+ Kreditwürdigkeitsprüfungen

+ Unterschlagungsprüfungen

 

Die Aussagen über die Ergebnisse unserer Tätigkeit im Bereich der Wirschaftsprüfung erhalten Sie in Form von übersichtlichen und standardisierten Berichten, die allen Anforderungen der Wirtschaftsprüferkammer entsprechen.

 

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